Praxis für Logopädie
Dipl. ML. Maria Veronica Gerhardt
staatlich anerkannte Logopädin Stimmpädagogin Lichtenberger® Lehrer
Logopädie
Untersuchung
Beratung
Behandlung
Verordnung
Bezahlung
Behandlung
bei Kindern
Behandlung
bei Erwachsenen
Logopädie - Was ist das?
Es ist die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit von Patienten mit
Stimmstörungen
Sprachstörungen
Sprechstörungen
Schluckstörungen
Hörstörungen
und zwar in jedem Alter.
Mein Ziel in der gemeinsamen Arbeit mit den Patienten ist es,
eine individuelle, befriedigende Wiedererlangung der Kommunikationsfähigkeit zu erreichen.
Untersuchung
In einem ausführlichen Erstgespräch, erörtere ich Fragen zur individuellen Problematik.
Anschließend führe ich eine objektive und wissenschaftlich fundierte Diagnostik durch.
Alle Ergebnisse werden zusammengefasst und ergeben die - Logopädische Diagnose -
Diese erfolgt unter anderem auch auf der Grundlage des ärztlichen Befundes.
Beratung
Ich informiere Sie über die jeweilige Störung und bespreche mit Ihnen den Behandlungsplan.
Im gesamten Verlauf der Behandlung gebe ich Ihnen gezielte Übungen, die Sie zur Unterstützung der Behandlung im Alltag umsetzen müssen.
Ich leite Sie zum selbständigen Üben an.
Behandlung
Wie oft die Behandlung in der Woche stattfindet, richtet sich nach der verordneten Menge.
Unter dem Aspekt der ganzheitlichen Betrachtungsweise, berücksichtige ich auch immer Ihre jeweilige Lebenssituation.
Dazu gehört auch die Einbeziehung der Angehörigen und angrenzenden therapeutischen, ärztlichen, schulischen und Kindergarten Disziplinen.
Verordnung
Wie erhalte ich eine Verordnung für logopädische Behandlung?
Je nachdem welche Störung bei Ihnen vorliegt, wenden Sie sich bitte an den für diese Störung zuständigen Arzt.
Das sind z. B. Hausarzt
Neurologe
HNO
Kinderarzt
Kinder- und Jugendpsychiater
Kieferorthopäde
Der jeweilige Arzt verordnet dann die logopädische Behandlung.
Bei medizinischer Notwendigkeit, kann auch ein Hausbesuch verordnet werden.
Bezahlung
Wer bezahlt die logopädische Behandlung?
Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten.
Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von der Eigenbeteiligung befreit.
Ebenso Patienten, die einen Befreiungsnachweis ihrer Krankenkasse vorlegen.